Stationär Betreutes Wohnen

Claudia Tietz
Claudia TietzTeamleitung Betreutes Wohnen

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Das stationär Betreute Wohnen gem. §§ 34 und 41 SGB VIII richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr, die zwar aufgrund ihres Alters und ihrer Lebenserfahrung nicht mehr zu Hause oder in einer Wohngruppe leben wollen, weil sie dort keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben, denen aber auf der anderen Seite der Schritt in eine eigene Wohnung zu groß ist. Diese Jugendlichen benötigen unserer Erfahrung nach eine „Übergangshilfe", eine realistische Lernsituation, innerhalb derer sie sich in der schrittweisen Übernahme von Eigenverantwortung erproben können.

Zu diesem Zwecke hält der Verein Wohngemeinschaften gut ausgestatteten Wohnraum, sowohl für eine 2er-Belegung, als auch für das Einzelwohnen vor. Alle durch den Verein angemieteten Wohnungen liegen zudem stadtnah, so dass Schulen, die Innenstadt und Freizeiteinrichtungen sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.

Der Verein Wohngemeinschaften sieht in dem stationär Betreuten Wohnen die Chance, eine eben solche „Lernsituation mit Ernstcharakter" einzurichten und den Jugendlichen damit einen partiellen Schonraum auf dem Weg in die Selbstständigkeit anzubieten. Diese Hilfeform ist als eine Vorstufe zum ambulant Betreuten Wohnen zu verstehen.