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In Abgrenzung zur SPFH richtet sich der Fokus einer Erziehungsbeistandschaft nicht auf das Familiensystem als Ganzes, sondern auf das Kind/ die bzw. den Jugendlichen, welche*r Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung der Entwicklungsherausforderungen erfährt.
Das Ziel der Hilfe soll sein, dass die Lebenssituation und die Perspektive des jungen Menschen geklärt sind, die vorhandenen Entwicklungsprobleme bewältigt werden können und sich das Sozial- und Leistungsverhalten stabilisiert hat.
Auch wird das Kind/ der junge Mensch darin begleitet, die Beziehungen zu den Familienangehörigen zu klären bzw. dazu beizutragen, dass diese sich wieder tragfähiger gestalten. Insofern sprechen wir von einer kind- bzw. jugendzentrierten, familienbezogenen Erziehungshilfe, im Rahmen derer der Heranwachsende befähigt wird, sein Leben nach seinen Möglichkeiten selbstständig zu gestalten.