Wohngemeinschaften e.V. bietet als dezentrale Einrichtung Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in unterschiedlichen Bereichen professionelle Hilfen im Rahmen des Regelangebotes an. Der Verein steht für...
- vier Wohngruppen mit je neun Plätzen für Jungen und Mädchen zwischen sieben und 18 Jahren,
- das stationär und ambulant Betreute Wohnen für junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr,
- die Ambulante Betreuung in Familien,
- besondere, im Einzelfall mit dem Jugendamt auszuhandelnde Maßnahmen.
Die gesetzlichen Grundlagen der im Folgenden näher beschriebenen Arbeit sind in der Regel die im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe verankerten Paragraphen 27, 30, 31, 34, 35, 35a und 41. Es wird in allen Hilfemaßnahmen im Rahmen einer aktiven Hilfeplanung, wie sie im § 36 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen ist, verfahren.