Jan BegemannTeamleiter Ambulante Familienhilfe
Mobil +49 151 16 24 30 22
jan.begemann@wgbielefeld.de
Im Jahre 1999 wurde der bedarfs- und einzelfallorientierte neue Bereich in Form der „Ambulanten Familienhilfe“ als weitere Bausteine des Vereins ins Leben gerufen, welcher mit Beschluss der Mitgliederversammlung als zusätzlicher „fester Bestandteil und Baustein“ in der Angebotsstruktur des Vereins Wohngemeinschaften gilt.
Ausschlaggebend hierfür waren vermehrte Anfragen und Bedarfe hinsichtlich dieser Form von Hilfemaßnahmen.
Die Ambulante Familienhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die innerhalb ihrer bestehenden familiären Bezüge sozialpädagogischen Beistand, Hilfe und Unterstützung benötigen. Hierbei kann der Schwerpunkt sowohl auf der Unterstützung/Begleitung des gesamten Familiensystems, bspw. bei sich verändernden Lebendbedingungen, als auch auf dem Beistand des Kindes/der*des Jugendlichen liegen.
Im „Fachjargon“ sprechen wir dabei von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII und Erziehungsbeistandschaft (EB) gem. § 30 SGB VIII.
Allen Hilfen gemeinsam ist der aufsuchende Charakter der pädagogischen Praxis. Die Mitarbeiter*innen des Vereins Wohngemeinschaften besuchen die Kinder/die*den Jugendliche*n und ihren Familien zu Hause und setzen sich vor Ort mit ihnen und den zu bearbeitenden Themen auseinander. Aber auch in den Gemeinschaftsräumlichkeiten des Vereins finden zu vereinbarten Terminen Einzel und Gruppentermine bspw. in Form von Spielenachmittagen oder auch Back- und Bastelnachmittagen statt. Weiterhin werden individuell ausgerichtete freizeitpädagogische Angebote wie Kanutouren, Segelfreizeiten oder auch ein Schwimmbadbesuch durchgeführt. Diese Angebote nehmen einen nicht unbedeutenden Anteil in der Ambulanten Familienhilfe ein, da sie einen wesentlichen Einfluss auf ein positives Miteinander und damit auch auf das Erreichen der Ziele ausüben.
Ausschlaggebend hierfür waren vermehrte Anfragen und Bedarfe hinsichtlich dieser Form von Hilfemaßnahmen.
Die Ambulante Familienhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die innerhalb ihrer bestehenden familiären Bezüge sozialpädagogischen Beistand, Hilfe und Unterstützung benötigen. Hierbei kann der Schwerpunkt sowohl auf der Unterstützung/Begleitung des gesamten Familiensystems, bspw. bei sich verändernden Lebendbedingungen, als auch auf dem Beistand des Kindes/der*des Jugendlichen liegen.
Im „Fachjargon“ sprechen wir dabei von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII und Erziehungsbeistandschaft (EB) gem. § 30 SGB VIII.
Allen Hilfen gemeinsam ist der aufsuchende Charakter der pädagogischen Praxis. Die Mitarbeiter*innen des Vereins Wohngemeinschaften besuchen die Kinder/die*den Jugendliche*n und ihren Familien zu Hause und setzen sich vor Ort mit ihnen und den zu bearbeitenden Themen auseinander. Aber auch in den Gemeinschaftsräumlichkeiten des Vereins finden zu vereinbarten Terminen Einzel und Gruppentermine bspw. in Form von Spielenachmittagen oder auch Back- und Bastelnachmittagen statt. Weiterhin werden individuell ausgerichtete freizeitpädagogische Angebote wie Kanutouren, Segelfreizeiten oder auch ein Schwimmbadbesuch durchgeführt. Diese Angebote nehmen einen nicht unbedeutenden Anteil in der Ambulanten Familienhilfe ein, da sie einen wesentlichen Einfluss auf ein positives Miteinander und damit auch auf das Erreichen der Ziele ausüben.