Über unseren Verein

Wohngemeinschaften e.V. bietet als dezentrale Einrichtung Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in unterschiedlichen Bereichen professionelle Hilfen im Rahmen des Regelangebotes an. 

Der Verein steht für…

  • vier Wohngruppen mit je neun Plätzen für junge Menschen zwischen sieben und 18 Jahren,
  • das stationär und ambulant Betreute Wohnen für junge Heranwachsende ab dem 16. Lebensjahr,
  • die Ambulante Betreuung in Familien,
  • besondere, im Einzelfall mit dem Jugendamt auszuhandelnde Maßnahmen.

Die gesetzlichen Grundlagen der im Folgenden näher beschriebenen Arbeit sind in der Regel die im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe verankerten Paragraphen 27, 30, 31, 34, 35, 35a und 41. Es wird in allen Hilfemaßnahmen im Rahmen einer aktiven Hilfeplanung, wie sie im § 36 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen ist, verfahren.